Gewölbe

Gewölbe

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Ge|wöl|be [gə'vœlbə], das; -s, -:
1. gewölbte Decke eines Raumes:
das Gewölbe der Kapelle wird von acht Säulen getragen.
Syn.: Kuppel.
Zus.: Deckengewölbe, Kreuzgewölbe, Tonnengewölbe.
2. niedriger, dunkler Raum mit gewölbter Decke:
der Laden des Antiquars war ein dunkles Gewölbe.

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Ge|wọ̈l|be 〈n. 13
1. gekrümmte Steindecke eines Raumes (Tonnen\Gewölbe, Kreuz\Gewölbe)
2. Raum mit gewölbter Decke (Keller\Gewölbe)
3. 〈fig.〉 rundliche Überdachung (Himmels\Gewölbe, Schädel\Gewölbe)
4. 〈oberdt.〉 Warenlager, Kramladen (urspr. mit gewölbter Decke)
[<ahd. giwelbi;wölben]

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Ge|wọ̈l|be , das; -s, - [mhd. gewelbe, ahd. giwelbi, zu wölben]:
1. aus Steinen zusammengefügte Baukonstruktion mit bogenförmigem Querschnitt, meist als gewölbte Decke eines Raumes:
das G. des Seitenschiffs.
2. von massivem Mauerwerk umschlossener, oft niedriger, lichtloser Raum mit gewölbter Decke:
ein dunkles, finsteres, feuchtes G.

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Gewölbe,
 
1) in der Architektur eine aus keilförmigen Natur- oder Backsteinen zusammengesetzte, heute auch aus Beton oder Stahlbeton (als Schalengewölbe) hergestellte Baukonstruktion von bogenförmigem Querschnitt, die zur Raumüberdeckung dient; auch Bezeichnung für einen derart überdeckten Raum. Statisch ist ein Gewölbe dadurch definiert, dass es bei lotrechten Belastungen auf die stützenden Bauteile auch seitlich wirkende Drücke ausübt. Wie beim Bogen müssen die Fugen zwischen den Steinen auf einen oder mehrere Mittelpunkte weisen. Gewölbe mit horizontalen Fugen, die durch Vorkragen der einzelnen Steinschichten gebildet werden, nennt man Krag- oder falsche Gewölbe (Schatzhaus des Atreus, Mykene, 14. Jahrhundert v. Chr.); zu ihnen zählen auch Holz- und Stuckgewölbe (Rabitz-G). Bis zur Erfindung des Stahlbetons (1855) bot das Gewölbe die einzige Möglichkeit, größere Räume massiv zu überspannen. Entsprechend der Gewölbeform unterscheidet man Gewölbe mit durchgehenden und solche mit gesonderten Auflagern. Das Tonnengewölbe als einfachste Wölbform besteht aus einem liegenden Halbzylinder von halbkreis-, segment- oder spitzbogenförmigem Querschnitt auf zwei durchgehenden Auflagern. Beim Stadioneingang in Olympia erfuhr es in hellenistischer Zeit wohl seine früheste monumentale Anwendung. Das Tonnengewölbe kann auch über trapezförmigem Grundriss oder ringförmig um einen Zentralraum gespannt sein (Kegel- oder konisches Tonnengewölbe beziehungsweise Ringtonne). Segmentbogige Tonnengewölbe mit geringer Scheitelhöhe (1/61/12 der Spannweite) dienten, zwischen Stahlträgern eingespannt, unter der Bezeichnung preußische Kappen vielfach im Wohnungsbau bis ins 20. Jahrhundert als Kellerdecken. Als Lichteinlass können in Tonnengewölbe rechtwinklig angeordnete kleinere Tonnengewölbe als Stichkappen einschneiden (Stichkappentonnengewölbe). Das durch Gurtbogen verstärkte Tonnengewölbe bedingt eine Unterteilung in Joche und wird als Gurtgewölbe bezeichnet. Die rechtwinklige Durchdringung von zwei Tonnengewölben gleicher Größe in einer Ebene führt zum Kreuzgratgewölbe; die dabei entstehenden diagonal verlaufenden Durchdringungskurven bilden einen Ellipsenbogen. Zuerst bei den Römern angewendet, ist es in Deutschland seit karolingischer Zeit nachweisbar, z. B. im Erdgeschoss (»Krypta«) des Westwerks von Corvey (873-885). Sind die Grate durch Rippen verstärkt, so entsteht das für die Gotik typische Kreuzrippengewölbe. In jedem Kreuzgewölbe, ob mit oder ohne Rippen, sind die tragenden Elemente die schmalen, sich kreuzenden Bahnen entlang den Graten, die etwa die Breite der Diagonalen des Auflagers haben, sowie die Gurtbogen zu den benachbarten Gewölben und die Schildbogen vor den Mauern. Die Wölbkappen sind unabhängig von ihrer handwerklichen Konstruktion funktionell nur Füllung. Liegt der Scheitelpunkt eines Kreuzgratgewölbes oder Kreuzrippengewölbes höher als die Scheitel von Gurt- und Schildbogen, so ergibt sich eine geradlinige, gebust oder gekurvt ansteigende Scheitellinie der einzelnen Kappen. Kreuzrippengewölbe mit stark überhöhtem Scheitel und zusätzlichen Rippen in den Kappenscheiteln nennt man Dominikalgewölbe. Bei gotischen Chorumgängen entstehen über dreieckigem Grundriss aus drei Kappen gebildete Rippengewölbe, die so genannten Dreistrahlgewölbe. Das Sterngewölbe ist jochweise aus einer sternförmigen Rippenfiguration gebildet. Dagegen zeigt das Netzgewölbe eine zusammenhängende Netzbildung der Rippen (meist in Sternform oder als Raute) ohne Jochteilung, das Rippennetz kann jedoch auch ohne statischer Funktion nur dekoratives Element einer Wölbung (meist einer Stichkappentonnenwölbung) sein. Diese Gewölbe fanden in der deutschen Spätgotik vielfältige Verwendung, z. B. in Nördlingen, Sankt Georg (1495-1505). Stern- und Netzgewölbe werden als figurierte Gewölbe bezeichnet. Ähnlich ist das Fächergewölbe (auch Palmen-, Strahlen- oder Trichtergewölbe genannt), wo zahlreiche Rippen von einem Mittelpunkt fächerförmig ausstrahlen. Ausgehend von England, begegnet man dieser Wölbform in der Baukunst des Deutschen Ordens ab 1300. Das Klostergewölbe (österreichisch Kappengewölbe) kann über quadratischem oder polygonalem Grundriss errichtet werden. Die Tonnenausschnitte wölben sich als Wangen auf durchgehenden Auflagern. Die Pfalzkapelle (nach 786 bis um 800) in Aachen, heute Kern des Aachener Münsters, besitzt z. B. ein achtseitiges Klostergewölbe. Das Muldengewölbe ist ein Tonnengewölbe, bei dem anstelle der Schildbogen an beiden Enden Wangenstücke auftreten. Das Spiegelgewölbe bildet eine Variante des Klostergewölbes, bei dem der Gewölbescheitel abgehoben und durch eine horizontale Fläche oder Lichtöffnung ersetzt ist. Eine islamische Sonderform stellt das Stalaktitengewölbe dar. Die aus kleinen, herabhängenden Nischen bestehenden Tropfsteinfigurationen (Stalaktiten oder Mukarnas) lassen kaum die angehängte Gewölbe- oder Kuppelform erkennen. (Kuppel)
 
 
K. H. Clasen: Dt. G. der Spätgotik (Berlin-Ost 21961);
 F. Hart: Kunst u. Technik der Wölbung (1965);
 J. H. Acland: Mediaeval structure. The gothic vault (Toronto 1972);
 W. C. Leedy: Fan vaulting (London 1980);
 
G.-Konstruktionen, bearb. v. U. Rombock (1986);
 
Glossarium artis, bearb. v. R. Huber u. R. Rieth, Bd. 6: G. (31988).
 
 2) Geologie: die Aufwölbung einer Falte .
 

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Ge|wọ̈l|be, das; -s, - [mhd. gewelbe, ahd. giwelbi, zu ↑wölben]: 1. aus Steinen zusammengefügte Baukonstruktion mit bogenförmigem Querschnitt, meist als gewölbte Decke eines Raumes: das G. des Seitenschiffs; man hat ihre Denkmale zu beiden Seiten des Westportals unter wuchtigen -n aufgestellt (Schneider, Leiden 146); Ü Strahlend und leicht segelten Juniwölkchen über das flachsblaue, bezaubernde G. der Tage (A. Zweig, Grischa 180). 2. von massivem Mauerwerk umschlossener, oft niedriger, lichtloser Raum mit gewölbter Decke: ein dunkles, finsteres, feuchtes G.; nicht selten trieb ich mich als Knabe in den kühlen -n umher (Th. Mann, Krull 11).

Universal-Lexikon. 2012.

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